
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
LEITFADEN FÜR VISA UND AUFENTHALTSTITEL
Die österreichischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sind spezifisch und die unten aufgeführten Wege sind nicht austauschbar. Diese Seite erläutert, was die Akademie leisten kann und was nicht, damit Sie Ihre Bewerbung mit klaren Erwartungen planen können.
Abschnitt A
Die vier Wege
Der richtige Weg hängt vom Alter, Aufenthaltszweck, der Nationalität und den persönlichen Umständen der bewerbenden Person ab — die Entscheidung liegt bei den österreichischen Behörden, nicht bei der Akademie.
Kurzaufenthaltsvisum (Schengen C)
Für Besuche, Kurzkurse, Probetrainings oder Tage der offenen Tür mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Es handelt sich um keine Studienbewilligung und diese kann von innerhalb Österreichs nicht in eine solche umgewandelt werden.
Typische Verwendung: Vorsprechtermine, kurze Intensivkurse, Familienbesuche.
Langaufenthaltsvisum (Nationales Visum D)
Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern und für die kein Aufenthaltstitel vorgesehen ist. Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten hängen vom Zweck des Aufenthalts und der Nationalität der bewerbenden Person ab.
Der richtige Weg hängt vom Einzelfall ab — er ist nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichzusetzen.
Aufenthaltstitel — Schüler
Der in Österreich generell relevante Weg für Minderjährige, die sich für ein Schulprogramm einschreiben, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen für diese Art von Aufenthaltstitel und der individuellen Umstände der bewerbenden Person.
Minderjährige können in Österreich nur gemeinsam mit einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vormund studieren, der mit ihnen dort lebt — die Akademie kann nicht als Vormund fungieren. Die Akademie kann bei gesetzlicher Zulässigkeit Zulassungsunterlagen bereitstellen; über die Anspruchsberechtigung entscheidet sie jedoch nicht.
Aufenthaltstitel — Studierende
Der generell relevante Weg für Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein zugelassenes Studienprogramm einschreiben, vorbehaltlich der gesetzlichen Bedingungen und Nachweiserfordernisse für diese Art von Aufenthaltstitel.
Welche Bewilligung in Ihrem Fall zutrifft, entscheiden die österreichischen Behörden, nicht die Akademie.
Abschnitt B
Was die Akademie leisten kann und was nicht
Die Wiener Ballettakademie stellt keine Visa oder Aufenthaltstitel aus und fungiert nicht als Sponsor für Einwanderungsangelegenheiten. Wo rechtlich zulässig, können wir Aufnahme- oder Immatrikulationsbescheinigungen ausstellen und administrative Schritte mit der Familie koordinieren. Die Anspruchsberechtigung wird stets von der zuständigen österreichischen Behörde geprüft.
Wir beschreiben unsere Programme so, wie sie sind: Die Akademie beansprucht keinen Universitätsstatus, keine staatliche Akkreditierung und kein Sponsoring für Einwanderungszwecke. Zudem kann durch eine Einschreibung kein bestimmter Ausgang eines Antrags auf Aufenthaltstitel garantiert werden.
Abschnitt C
Minderjährige & begleitende Elternteile
Schüler unter 18 Jahren dürfen nicht alleine in Wien leben. Minderjährige können nur dann an der Akademie studieren, wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter mit ihnen nach Wien zieht und während der gesamten Ausbildungsdauer bei ihnen lebt. Die Akademie ist weder Vormund noch Gastfamilie oder Internatsträger und kann keine Aufsicht oder Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten übernehmen.
Wir besprechen die praktischen Vorkehrungen individuell mit jeder Familie, einschließlich Wohnen, Schule und aufenthaltsrechtlicher Fragen – ohne dabei im Vorfeld bestimmte Zusagen zu machen.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu Visum & Aufenthalt
Beginnen wir mit einem Gespräch.
Sagen Sie uns, wer sich bewirbt und von wo aus die Bewerbung erfolgt. Wir beantworten zunächst die praktischen Fragen und besprechen anschließend die notwendigen Unterlagen.